Sport Austria stellt Millionenforderungen
Der Präsident von Sport Austria (Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich) - Bundessport - Organisation (BSO), Hans Niessl, fordert als "Erstmaßnahme" für das Amateur- und Profisportsegment in Österreich von der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von € 100.000.000,00 (jeweils € 50.000.000,00 für beide Sparten).
Niessl: "Der Härtefonds für den Sport muss einmal mit mindestens 100 Millionen Euro an Soforthilfe dotiert sein".
"Profis" sind definitionsgemäß Sportler, die durch die Ausübung ihrer jeweiligen Sportart entsprechende Einkünfte (welcher Art immer) erzielen oder andere Hilfe, wie z.B. öffentliche Zuwendungen in Form von Sporthilfe, erhalten. Sie üben ihre Sportart berufsmäßig aus (das unterscheidet sie, im Wesentlichen, von den Amateuren).
Wofür, warum sollen daher Profis, die ihren Beruf vermutlich nicht unter Zwang, vielmehr aus freien Stücken ausüben, die genannte Summe erhalten?
Alle anderen Berufsgruppen (wie beispielsweise Physiotherapeuten etc.) erleiden momentan dasselbe Schicksal wie Profisportler; bislang ist jedoch (soweit mir das bekannt ist) die Interessenvertretung der Physiotherapeuten (Physio Austria) noch nicht auf die Idee gekommen, finanzielle Forderungen (für die von ihnen Vertretenen) an die Bundesregierung heranzutragen.
Für den Amateursport gilt (im Ergebnis) dasselbe; ehe man auch nur im Ansatz daran denken kann, dem Amateursport € 50.000.000,00 zur Verfügung zu stellen, sollte man zumindest im Vorfeld überprüfen, ob es einen solchen Bedarf überhaupt gibt; die meisten (überwiegend gemieteten) Sportstätten stehen ohnedies im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden); es dürfte nicht allzu schwer fallen bzw. zu viel verlangt sein, wenn "betroffene" Vereine, über ihre ins Amt gewählten Funktionäre, mit ihrem jeweiligen Vertragspartner Kontakt aufnehmen und für die Zeit der "COVID-19 Krise" entsprechende Zahlungsvereinbarungen abschließen oder den Vertragspartner dazu bewegen, auf das vereinbarte Entgelt für eine bestimmte Zeit zu verzichten. Dasselbe gilt für einvernehmliche (Kulanz-) Lösungen mit Sponsoren oder sonstigen Gönnern.
Mitarbeiter von Sportorganisationen / Vereinen sind Mitarbeiter (Angestellte) wie alle anderen auch - es kann und darf folglich in diesem Bereich keine "Sonderbehandlung" geben. Der überwiegende Teil der Unternehmen in Österreich darf bzw. kann den "laufenden Betrieb", aus den ohnedies hinreichend bekannten Gründen, derzeit ebenfalls nicht aufrechterhalten bzw. gewährleisten - mit allen unliebsamen Konsequenzen bzw. den von der Bundesregierung dafür vorgesehenen Hilfsmaßnahmen.
Sollte man bei der BSO die Meinung vertreten, die allenfalls zur Verfügung gestellten Millionen z.B. für bereits bestehende Zahlungsrückstände verwenden zu können, wäre man gut beraten, sich bereits im Vorfeld mit den einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Sechster Abschnitt - Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen) vertraut zu machen.
Dass - insbesondere auch im "unterklassigen" Sport - von sehr vielen Vereinspräsidenten oder Obmännern nach wie vor horrende Beträge für Sportler bezahlt werden (teilweise unter Missachtung steuer- und abgaberechtlicher Regelungen), die lediglich - wie Millionen andere Österreicher auch - ein / ihr Hobby ausüben, hängt mitunter auch damit zusammen, dass genau solche Vereinsverantwortliche die von ihnen geführten Vereine als "Selbstbedienungsläden" für die Befriedigung ihrer persönlichen Selbstbefindlich- oder Eitelkeiten, damit zweckentfremdet (mitunter auch zur Selbstdarstellung) missbrauchen.
Wenn Sportfunktionäre oder Menschen, die sich als solche gerieren, die Finanzen "ihrer" Vereine / Organisationen nicht im Griff haben, dadurch - im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - Gefahr laufen, persönlich für Vereinsverbindlichkeiten in Anspruch genommen zu werden, mag das zwar durchaus bitter sein; es ist aber (im Wissen um allfällige Rechtsfolgen) ihre persönliche Entscheidung, sich für die eine oder andere Funktion zur Verfügung zu stellen; es sollte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass eine Haftung von Funktionären nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen eintreten kann.
Präsident Niessl hat einerseits in den letzten Tagen keine Gelegenheit ausgelassen, medienwirksam das Zurverfügungstellen von € 100.000.000,00 (noch dazu sofort und ausschließlich für den Sport) zu fordern (Zitat zu Beginn), andererseits unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen einhundert Millionen Euro lediglich um ein "Akonto" handeln kann, zumal weitere Millionen erforderlich sein würden, um den Profi- und Amateursport in Österreich vor dem "Untergang" zu bewahren.
Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, dass - beispielsweise - im Österreichischen Profifußball (dasselbe gilt aber auch für Vereine in niedrigeren Spielklassen) wirtschaftlich gut geführte "Vereine" löbliche Ausnahmen darstellen, wohingegen viele Vereine, mäße man sie an den Maßstäben "normaler" Wirtschaftsbetriebe, längst Fälle für die örtlich zuständigen Konkursgerichte wären (Stichwort Lizensierungsverfahren).
Überdies wird ein Großteil dieser Vereine (das gilt für die großen Sportorganisationen im selben Maß) von Menschen geleitet, die über keinerlei Affinität zum Sport an sich verfügen, diese Positionen lediglich ihrer politischen Vergangenheit, teilweise ihrer Tätigkeit in (von der Republik, damit der Politik, beeinflussten) namhaften Wirtschaftsbetrieben verdanken (das gilt u.a. für die Herren Stickler, Wallner, Stoss, Windtner, Haubner, Krist, McDonald, Löger, Löschnak, Wittmann, im Übrigen auch für Niessl selbst); mangelnde Sach- wie Fachkenntnis ist dabei vermutlich nicht die beste Begleitung für solche "Auftritte" bzw. "Ausritte" auf fremdem Terrain.
Sportvereine / Sportorganisationen dürfen daher nicht mit anderen Maßstäben vermessen werden; die Anzahl der "Vereinsmitglieder" kann dabei niemals zu einer, sachlich nicht gerechtfertigten, Besserstellung führen, niemals als aussagekräftiges, allenfalls sogar ausschlaggebendes Argument finanzieller Bevorzugung dienen.
Es sei - am Ende - die Frage erlaubt, ob Präsident Niessl bislang keinerlei Kenntnis davon hatte, in welcher finanziellen Schieflage sich die von ihm vertretenen Organisationen, Vereine, Profis und Amateure bereits vor der "CONVID-19 Krise" scheinbar befunden haben (müssen), wenn jetzt (nicht einmal drei Wochen nach dem Beginn der notwendigen Maßnahmen) und "auf die Schnelle" € 100.000.000,00 nur bzw. ausschließlich für den Sport erforderlich sein sollen, um das Schlimmste verhindern zu können?
Chr. Brugger
30.03.2020