Schallenbergs diskriminierende Postenvergabe
Wer lesen bzw. nachvollziehen will, wie hierzulande u.a. im Bundesministerium "Europäische und internationale Angelegenheiten" Posten verschachert und nicht der "türkisen ÖVP" zuzuordnende Bewerber diskriminiert werden, dem sei ein Blick in das heimische Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) empfohlen; dort (https:// www.ris.bka.gv.at) wird man mit den beiden Stichwörtern "Gleichbehandlungskommission" und "Diskriminierung" schnell fündig, kann z.B. zur Geschäftszahl B-GBK II/198/22 meine Behauptung überprüfen, dass im, von Alexander Schallenberg "geleiteten", Bundesministerium für Bewerber aufgrund ihrer offensichtlich "perfiden" Weltanschauung, nicht der "türkisen ÖVP-Sippe" angehören zu wollen, diskriminiert werden.

Quelle: https://www.badische-zeitung.de/blick-in-den-sumpf--205559864.html
Gehörte beispielsweise eine Fr. Edtstadler nicht dieser Sippe an, hätten wir vermutlich längst ihr sinnbefreites Lamento vom "das erinnert mich an unsere dunkelsten Zeiten" hören dürfen; so aber bleibt es verdammt ruhig, wenn es - zumindest nach Ansicht der Bundes-Gleichbehandlungskommission - um weltanschaulich bedingte Diskriminierungen geht.
Zusammengefasst vertritt die Gleichbehandlungskommission folgende Ansicht: "Nachdem das BMEIA den Senat mit seinem gesamten Vorbringen nicht davon überzeugen konnte, dass die getroffene Personalentscheidung auf einer sachlichen und objektiven Grundlage und eben nicht auf einem weltanschaulichen Motiv beruht, kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass die Bestellung des B zum Leiter der ÖB X eine Diskriminierung des A aufgrund der Weltanschauung und des Alters gemäß § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG darstellt." - Grundlage dafür ist ein Gutachten aus dem Bundeskanzleramt (198. Gutachten: Weltanschauung und Alter, B-GBK, Senat II vom November 2022).
Zur Erklärung: "Aufgrund der Weltanschauung" bedeutet, dass der diskriminierte "Bewerber A", im Unterschied zum (bestellten) "Bewerber B" (zufällig einmal Pressesprecher von Sebastian Kurz) keine Affinität zur "türkisen ÖVP" nachweisen konnte.
Die zitierte Entscheidung (B-GBK II/198/22) datiert vom 25.11.2022 - ungeachtet dieser Entscheidung der Bundes-Gleichbehandlungskommission ist der aus unlauteren weltanschaulichen Motiven bevorzugte "Bewerber B" nach wie vor Österreichs Botschafter in den Vereinigten Arabischen Emiraten; die Presseabteilung der "ÖVP" fühlt sich bemüßigt, die Kritik an der Bestellung des "Bewerbers B" wie folgt zu kommentieren:
"Engelberg: "Haltlose Kritik an Bestellung des Botschafters in den VAE"
Personalkommission, Ministerrat und Bundespräsident haben auf Basis der profunden Kenntnisse Berchtolds Entscheidung getroffen
Wien (OTS) - "Die Kritik an der Bestellung von Dr. Etienne Berchtold zum Botschafter in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist absolut haltlos. Die dafür zuständige Personalkommission sah ihn als Bestqualifizierten basierend auf seinen profunden außenpolitischen Kenntnissen und Fähigkeiten als Karrierediplomat. Dr. Berchtold hat drei Studien absolviert, spricht mehrere Sprachen und hat neun Jahre in politischen Kabinetten gearbeitet. Im Laufe seiner Karriere hat er viel außenpolitische Erfahrung gesammelt. Die Entscheidung, wer die Republik Österreich im Ausland vertritt, muss letztlich die Politik treffen. Und an dieser Stelle möchte ich anmerken: Der Ministerrat hat diese Personalentscheidung einstimmig getroffen und Bundespräsident Van der Bellen hat Dr. Berchtold daraufhin zum Botschafter in den VAE bestellt", betont der Bereichssprecher für Internationale Entwicklung der Volkspartei, Martin Engelberg, bezugnehmend auf die jüngsten medialen Berichten rund um die Bestellung des Botschafters.
"Es wird, wie leider so oft, aus dem Nichts ein haltloser Skandal konstruiert. Die ungerechtfertigte Kritik kommt von einem Gefolgsmann der ehemaligen Außenministerin Karin Kneissl. Jeder, der Dr. Berchtold und seinen Lebenslauf kennt, weiß, dass die Kritik vollkommen ins Leere geht. Ich bin froh, dass er uns als erfahrener Diplomat vertritt und nicht jemand, der von einem blauen Postenschacher profitiert hätte", so Engelberg abschließend."

Quelle: https://de.toonpool.com/cartoons/Kurz%20tritt%20zurück_392750#img9
Der Leser mag sich nun fragen wie sich die diametral gegenüberstehenden Ansichten von Bundes-Gleichbehandlungskommission und "Volkspartei", also ein Gutachten aus dem "türkisen" Bundeskanzleramt und eine "türkise" Pressemitteilung zueinander verhalten; es ist ganz einfach: Die Entscheidung der Bundes-Gleichbehandlungskommission ist wertlos und infolgedessen obsolet; der diskriminierte "Bewerber A" ist auf die Geltendmachung marginaler Schadenersatzansprüche i.S.d. § 18a B-GlBG beschränkt, Schallenberg, Ministerrat sowie Bundespräsident können hingegen weiterhin diskriminieren, wie es ihnen beliebt.
Nahezu pathologisch mutet daher auch die rechtfertigende Erklärung des Kurzzeitkurznachfolgers an: "Mitnichten" habe es sich bei der Entscheidung für Berchtold um eine parteipolitische Entscheidung gehalten. Die Begutachtungskommission im Außenministerium habe Berchtold im "Höchstmaß als Erstbesten unter den Kandidaten gereiht". Alle Bewerbungen wurden angesehen, dem Ministerrat vorgelegt und dann einstimmig angenommen." - nachzulesen auf https://kurier.at/politik/ausland/schallenberg-weist-kritik-an-botschafterbestellung-zurueck/402317930
So sieht also Gleichbehandlung in einem Land aus, in dem alle gleich und nur manche deshalb ungleich oder gleicher sind, weil sie sich einer Weltanschauung verschrieben haben - mag diese auch türkis oder schwarz sein, oder gar an die dunkelsten Zeiten unserer Republik erinnern; diskriminierend ist das ganz "Theater" aber allemal, trotzdem oder gerade deswegen.
Die einzige Frage, die noch bleibt: Warum "leisten" wir uns dann eine Bundes-Gleichbehandlungskommission, wenn ungeachtet deren Entscheidungen weiterhin unbehelligt diskriminiert werden kann?
Chr. Brugger
06/02/2023