Phänomen Mückstein – ein Geniestreich

08.11.2021

Was niemand erwartet hat, womit niemand rechnen konnte, ist seit dem Wochenende erfreuliche Realität. Ungeimpfte fürchten sich nicht länger vor einem harmlosen Nadelstich, da sie danach mit Pfizer, Moderna & Co vor dem SARS-CoV-2 Erreger öffentlichen Ärgernisses sicher sind.

Selbst die kühnsten Optimisten haben Probleme damit, ihre, ob des anhaltenden Staunens, offenen Münder möglichst zeitnah auch wieder zu schließen.

Quelle: https://orf.at/stories/3235574/

Nicht nur Politiker, Psychologen und Philosophen stehen vor einem Rätsel: Wie kann es sein, dass die Verursacher der "Pandemie der Ungeimpften", noch dazu von einem Tag auf den anderen, einlenken, vor Impfstationen Schlange stehen, um die hoheitliche Absolution für die Teilnahme am öffentlichen Leben in Form der gleichsam Fleisch gewordenen Vakzination zu erhalten, dadurch Teil der kollektiven Staatserlösung sein zu dürfen.

Um dieses Rätsel zu lösen, muss man nicht nach Delphi reisen, um das dort ansässige Orakel zu befragen; nein, es genügte ein Anruf im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, eine hergestellte Verbindung mit dem Chef, Dr. Mückstein persönlich und man wüsste, wie er das angestellt bzw. zu Wege gebracht hat.

Quelle: https://www.womoblog.ch/Blog/Reisebericht/Das-Orakel-von-Delta;epsilon;lambda;phi;omicron;iota;/789/

Mögen andere Millionen Euro für Werbekampagnen ausgeben, Impfstationen im Stephansdom, in der Hofburg oder in Supermärkten einrichten, um Ende des Tages resümierend feststellen zu müssen, dass trotzdem alles umsonst war, hat Dr. Mückstein die verblüffend einfache Lösung für das nationale Problem Nummer 1 bereits ganz unbürokratisch und kostenlos zur Hand: Die neue, beinahe noch druckfrische, 459. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 3. COVID-Maßnahmenverordnung (3- COVID-19-MV) und die Verordnung BGBl. II Nr. 456/2021 geändert werden (2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung), ausgegeben am Sonntag, dem 07. November 2021.

In meiner beinahe 35-jährigen juristischen Karriere durfte ich bereits zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Sonstiges lesen; was aber hier vor mir (uns) liegt, kann man durchaus als Meisterstück legistischer Brillanz und Raffinesse bezeichnen. Würde man das nicht alsbald als viel zu pathetisch, förmlich als devot bezeichnen, könnte man von einem juristischen Weltwunder sprechen, das seinesgleichen kaum zu finden in der Lage, über jede Kritik erhaben ist und Vergleiche mit anderen Rechtsgrundlagen weder scheuen noch fürchten muss. Was Mückstein hier gelungen ist, beeindruckt zumindest, lassen sie mich das nicht konjunktivisch formulieren, in zweierlei Hinsicht:

Erstens ist diese Verordnung so verständlich, klar und einfach lesbar verfasst, dass sie selbst von Kindern mit ausreichenden Lesekenntnissen mühelos und in Windeseile sinnerfassend zur Kenntnis genommen und, das ist in den Zeiten einer globalen Pandemie das bei weitem Wichtigste überhaupt, friktionsfrei umgesetzt werden kann. Die Verordnung gleicht solcherart, von der Einfachheit des Verstehens aus betrachtet, z.B. der Gebrauchsanweisung für einen Suppen- oder Teelöffel. Kurz: Kurz überflogen, schon verstanden.

Zweitens, sozusagen als "effet secondaire" (Nebeneffekt) das Sahnehäubchen auf der mücksteinischen SARS-CoV-2 Torte, beinhaltet diese Verordnung, unsichtbar im tiefenpsychologischen Hintergrund verborgen, eine zaubertrankähnliche Wirkung auf alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Wochenende, aus welchen Gründen immer, der Meinung waren, auf eine Impfung, offenbar wohlwollend zugunsten anderer, verzichten zu können.

Die Schlagezeilen lauten seitdem: "Breaking News: Impf-Chaos wegen 2G-Ansturm. Neue Termine erst im Dezember +++".

Mückstein macht´s möglich ("Mü.ma.mö"): Man muss BM Mückstein nicht anrufen, um die wahnsinnig anmutende Wirkung seines Federstreichs er- oder hinterfragen zu können. Ein kurzer Blick in die Verordnung erhellt das Ganze, lüftet das Geheimnis der zauberhaften Wirkung in Form einer unmöglich scheinenden Spontanheilung: Artikel 2 (Änderung der Verordnung BGBL. II Nr. 456/2021:

Nun, zum Genießen und Bewundern, die schier Panik auslösende Passage:

Der gesamte Text kann von jedem, der an diesem, nahezu künstlerisch anmutendem Genuss teilnehmen möchte, unter  diesem  https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_2021_II_459.html nachgelesen werden.

Kritiker werden, welch Überraschung, diesen nahezu erotisch anmutenden Geniestreich, die an Glasklarheit nicht zu übertrumpfende Wortfolgen-Symphonie, die zumindest mich, nicht zuletzt ob ihrer sinnbetörenden Wirkung, zu Tränen rührt, als unverständlich, aus dem Zusammenhang gerissen, gar nebulös bezeichnen. Diesen, durchaus als "Nestbeschmutzer" bzw. Querulanten zu bezeichnenden Besserwissern muss man nur antworten: "Unverständlich ist nur das, was Unverständige nicht verstehen".

Was mich, am Ende, am meisten beeindruckt: Mit bewundernswerter, fast schüchtern anmutender Zurückhaltung ist das "Dokument der Dokumente" vom Verfasser desselben weder mit nobler Feder signiert noch effektheischend paraphiert - es steht nur sein, selbst(los) vom akademischen Titel befreiter, nackter Familienname darunter.

Und: Die psychologische Grundlage, der geniale Background des Werkes, lässt sich in einem kurzen Zweizeiler zusammenfassen:

"Ein sanfter Stich, ein stiller Schrei,

schon ist die Pandemie vorbei".


Chr. Brugger

08/11/2021