Der ORF und seine Reformbedürftigkeit

11.04.2024

Nicht erst durch die Veröffentlichung der Gehälter und sonstigen "Vergünstigungen" von Spitzenverdienern im heimischen Rundfunkt wird eine Reform des Staatsfunks gefordert; die "Reformbedürftigkeit" des ORF ist dem Grunde nach hausgemacht, dem Verschulden bzw. Versagen der dafür zuständigen politischen Partei zu "verdanken".

Den "Musikantenstadl" gibt es mittlerweile & gottlob nicht mehr; dafür gilt es jetzt, einen Privilegien-Stadl ordentlich auszumisten – den vorturnenden "Flip", bekannt aus "Biene Maya", hat man mittlerweile abgedreht – weitere Protagonisten sollten folgen.

Nun ist es hierzulande leider und wie immer so, dass im Getriebe öffentlich-rechtlicher Konglomerate parteipolitische Einflüsse auf der Tagesordnung stehen und laufend der Versuch unternommen wird, manipulativ in die Berichterstattung einzugreifen.

Quelle: https://dietagespresse.com/das-ist-fuer-die-leit-kultur-mit-diesen-sujets-rettet-die-oevp-unser-oesterreich/

Dazu gesellt sich seit geraumer Zeit ein weiteres Problem, das den legistischen Schwachsinn rund um das bzw. im ORF-Gesetz, der von den diversen, dafür zuständigen Ministrantinnen zu verantworten ist, offensichtlich macht: Wichtige Teile dieses Gesetzes waren nach Ansicht des Gerichtshofes verfassungswidrig (VfGH, 30.06.2022, G 226/2021); dieses Urteil hat (vor allem was die künftige Finanzierung des ORF betrifft) zu eine Reform des ORF-Gesetzes geführt – seit 01.01.2024 sind die neuen "Regelungen" in Kraft.

Zeitlich noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungsinhalte hat der VfGH in einer weiteren Entscheidung (VfGH, 05.10.2023, G 215/2022) festgestellt, dass weitere Teile des "alten" ORF-Gesetzes verfassungswidrig sind; adressiert war das letzte Urteil des heimischen Höchstgerichtes an folgende Personen: Karl Nehammer (Kanzleramt), Susanne Raab (Medien), Karoline Edtstadler (Verfassung) und letztlich die gesamte "Bundesregierung".

Die Adressaten (Nehammer, Raab, Edtstadler) haben, im Lichte des Erkenntnisses des VfGH, eine Reform ihres neuen ORF-Gesetzes bislang nicht für nötig erachtet – Verfassungskonformität hin oder her.

Quelle: https://www.horizont.at/medien/news/sorge-um-die-pressefreiheit-politisches-ringen-um-datenschutz-und-zitierverbot-94162

Ein Problem ganz anderer Art haben sich Nehammer, Raab, Edtstadler & Co aber dadurch "aufgehalst", als sie sich bei der Reform, was das Urteil des VfGH vom 30.06.2022 betrifft, dermaßen dämlich wie dilettantisch angestellt haben, dass dadurch rund ¾-tel der gesamten Finanzierung des ORF "wegrationalisiert" wurde.

Diese unsäglich türkise "ménage à trois" hat es mit ihrer Heerschar an Beamten, Vertragsbediensteten & Angestellten aller Art mühelos zustande gebracht, vom National- und Bundesrat ein Gesetz beschließen und vom Bundespräsidenten genehmigen zu lassen, das nicht einmal ansatzweise den maßgeblichen Voraussetzungen der Rechtsordnung entspricht (Stichwort: Legalitätsprinzip, Bestimmtheitsgrundsatz).

Anders kann man § 31(19) ORF-Gesetz nicht verstehen: Dort ist weder eine (Zwangs-) Gebühr betraglich festgelegt, noch ist die Festsetzung einer solchen Gebühr je gesetzkonform zustande gekommen; die Vorschreibung der ORF-Zwangsgebühr ist daher rechtswidrig (weil rechtsgrundlos).

Quelle: https://www.fantastic-pictures.de/nichts-sehen-nichts-hoeren-nichts-sagen.html

Nehammer, Raab und Edtstadler sind daher verantwortlich dafür, dass rund 4,2 Millionen(!) Haushalte zur zwangsweisen Bezahlung einer rechtswidrigen Gebühr verpflichtet werden.

Bei Nehammer könnte man ja noch irgendwie verstehen, dass er von juristischen Belangen nicht die geringste Ahnung hat; für Raab und Edtstadler kann die Unwissenheits- oder Dummheitsvermutung allerdings kaum gelten – beide geben an bzw. zumindest vor, an einer inländischen Universität Rechtswissenschaften studiert zu haben.

Jeder Laie, der sinnerfassend lesen kann, wird und kann § 31 ORF-Gesetz nicht anders verstehen; es gibt dort zwar "Höchstgrenzen", nie und nimmer aber ziffernmäßig bestimmbare Größen.

Der "Gesetzwerdungsprozess" zum "neuen" ORF-Gesetz legt auch die Vermutung nahe, dass jene Nationalrats- und Bundesratsabgeordneten, die der Gesetzesänderung zugestimmt haben, entweder nicht sinnerfassend lesen können oder zum Lesen der Gesetzesvorlage schlicht zu faul waren – ich nehme Ersteres an, denn wofür würde man sie (stimmte Zweiteres) bezahlen?

Quelle: https://zackzack.at/2020/01/20/eklat-um-edtstadler-foto-montage-sorgt-fuer-skandal

Wozu, frage ich mich, leistet sich die Republik einen eigenen Dienst, der sich mit verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigen soll, wenn die maßgeblichen Protagonisten (Nehammer, Raab, Edtstadler) dann ein solches "Gesetz" auf die Reise schicken – das Schlimme daran ist leider, dass das ORF-Gesetz keine "Ausnahme", sondern die "Regel" darstellt.

Dilettanten aller Bundesländer vereinigt euch – im Amt desjenigen, der sich seit mehr als 2 Jahren laufend selbst als Kanzler bezeichnet.

Chr. Brugger

11/04/2024